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Wie finde ich einen Fachbetrieb? Autor/in Redaktion veröffentlicht April 2025 NaturGarten 01 © NaturGarten Schweiz 2025 |
NaturGarten: Peter Schlachter, wie finden interessierte Kundinnen und Kunden einen Fachbetrieb für naturnahen Garten- und Landschaftsbau?
Peter Schlachter: Einheitliche Kriterien für Fachbetriebe gibt es tatsächlich keine. Ein guter Tipp sind persönliche Empfehlungen zufriedener Kundinnen und Kunden. Darüber hinaus ist NaturGarten Schweiz daran, eine Datenbank mit Anbietern aufzubauen, die über die entsprechende Expertise verfügen. Was zeichnet Fachbetriebe für naturnahen Garten- und Landschaftsbau deiner Meinung nach aus? Vorab ist eine Klärung wichtig: Die Expertise und die Schwerpunkte der Tätigkeit einer Firma sind zwei unterschiedliche Dinge, die leider oft vermischt werden: Ein Betrieb verfügt über Expertise, wenn seine Mitarbeitenden über das entsprechende Know-how verfügen und er in der Lage ist, entsprechende Aufträge gemäss definierten Anforderungen fachgerecht auszuführen. Nicht entscheidend ist dabei, ob er ausschliesslich in diesem Segment tätig ist. Welche definierten Anforderungen gibt es? Der Betrieb muss nachweisen, dass seine Entscheider und Entscheiderinnen eine fundierte Zusatzausbildung für naturnahen Garten- und Landschaftsbau absolviert haben oder sich diese Kenntnisse auf andere Weise angeeignet haben und dass er seine Mitarbeitenden regelmässig entsprechend schult. Darüber hinaus gibt es fachliche Anforderungen: dass verwendete Pflanzen zum jeweiligen Lebensraum passen und dass sie einen positiven Effekt auf die biologische Vielfalt haben zum Beispiel, oder dass nachhaltige Baumaterialien verwendet werden. Zudem gibt es Anforderungen, die für jeden Betrieb ohnehin eine Selbstverständlichkeit sein sollten: dass Abfälle fachgerecht entsorgt und Wertstoffe rezykliert werden zum Beispiel. Was merken Kundinnen und Kunden von diesen Kriterien? Kundinnen und Kunden können sicher sein, dass Arbeiten fachkundig geplant und ressourcenschonend ausgeführt werden. Zudem gibt es noch eine weitere Verpflichtung, welche die Betriebe eingehen: Für alle Aufträge von mehr als CHF 10’000.- erstellen sie eine Nachhaltigkeitsbewertung, die sie ihren Kundinnen und Kunden aushändigen können. Was umfasst diese Nachhaltigkeitsbewertung? Es sind insgesamt 13 Kriterien, die einen naturnahen Garten charakterisieren. Die Kriterien sind streng. So müssen zum Beispiel mindestens 75% der Flächen von Sitzplätzen und Wegen unversiegelt sein und Zäune müssen aus nachhaltigen Baustoffen bestehen, begrünt und für Kleintiere durchlässig sein. Die Nachhaltigkeitsbewertung hat drei Funktionen: Erstens macht sie deutlich, dass der Betrieb einen besonderen Fokus auf die naturnahe Aufwertung von urbanen Lebensräumen legt, zweitens sensibilisiert sie für die Thematik und zeigt noch ungenutzte Potenziale auf und drittens kann sie in Gesprächen mit Kunden und Kundinnen genutzt werden, um weitere Aufwertungen vorzuschlagen. Damit können zusätzliche positive Effekte für die Natur erzielt und neue Aufträge akquiriert werden. Warum besteht NaturGarten Schweiz nicht darauf, dass Fachbetriebe ausschliesslich nachhaltige Aufträge ausführen? Entscheidend ist in erster Linie, dass die entsprechende Expertise vorhanden ist und dass der Betrieb selber möglichst nachhaltig wirtschaftet. Dazu gehört zum Beispiel, dass Arbeitsmittel umwelt- und ressourcenschonend eingesetzt, Abfälle fachgerecht entsorgt und Wertstoffe konsequent rezykliert werden. Ob sich ein Betrieb dafür entscheidet, nur bestimmte Aufträge anzunehmen, muss nach unserer Überzeugung ihm überlassen bleiben. Es gibt gute Gründe dafür, nicht ausschliesslich rein ökologische Aufträge anzunehmen, weil Ökonomie auch ein Aspekt von Nachhaltigkeit ist. Das bietet sogar die Chance, weitere Kundinnen und Kunden von den Vorteilen nachhaltiger Lösungen zu überzeugen und damit eine zusätzliche Wirkung zu erzielen. Also können von Ihnen empfohlene Fachbetriebe für naturnahen Gartenbau mit chinesischem Granit arbeiten und Kirschlorbeerhecken anlegen? Nein. Der Verkauf von Kirschlorbeer ist seit September 2024 sowieso verboten. Zudem ist die Pflanze weder lebensraumkonform noch biodiversitätsfördernd. Damit erfüllt sie grundlegende Voraussetzungen für eine Verwendung nicht. Die Verwendung von chinesischen Granit widerspricht dem Grundsatz, einheimische Materialien zu verwenden, zu dem sich die Betriebe bekennen. Warum verlangt NaturGarten Schweiz keine Verbindlichkeit? NaturGarten Schweiz besteht auf Verbindlichkeit, was die Betriebe selber betrifft. Die Kriterien sind sogar deutlich strenger als die vergleichbarer Labels. Sie garantieren, dass die entsprechende Expertise im Betrieb vorhanden ist und nachhaltige Prinzipien im betrieblichen Alltag angewendet werden. Aber Handlungsspielräume von Unternehmen dürfen nicht unverhältnismässig eingeschränkt werden. Zur Nachhaltigkeit gehören wie gesagt auch ökonomische Aspekte. Unternehmerische Handlungsspielräume müssen erhalten bleiben, denn Unternehmerinnen und Unternehmer tragen auch die Verantwortung dafür, dass ihre Firma rentabel wirtschaftet und Mitarbeitende für ihre Arbeit angemessen entschädigt werden. Die Nachhaltigkeitsbewertung bietet die Chance, auch Kundinnen und Kunden mit «traditionellen» Gärten darüber zu informieren, welche Anforderungen ihr Garten in punkto Nachhaltigkeit bereits erfüllt und wo noch Potenziale liegen. Wir sind davon überzeugt, dass auf diese Weise mehr konkrete Wirkung erzielt wird, als mit alternativen Strategien, indem zusätzliche Kundinnen und Kunden für nachhaltige Lösungen begeistert werden können. Und das ist doch, was schlussendlich zählt. Wie können sich Fachbetriebe registrieren lassen und was kostet die Registrierung? Die Registrierung ist denkbar einfach: Auf der Website kann das entsprechende Selbstdeklarationsformular heruntergeladen und ausgefüllt werden. Eingereicht werden muss es zusammen mit dem Nachweis von drei nachhaltigen Arbeitsbeispielen. Daraufhin erhält der Betrieb eine individualisierte Vorlage für die Nachhaltigkeitsbewertung. Der Betrieb wird in die Liste von Fachbetrieben aufgenommen, die auf unserer Website eingesehen werden kann. Die Selbstdeklaration ist maximal drei Jahre gültig und die Kosten dafür belaufen sich auf CHF 100 für die gesamte Laufzeit. Wie stellt NaturGarten Schweiz sicher, dass sich die Selbstdeklaration auch eingehalten wird? Die Selbstdeklaration beinhaltet auch die Verpflichtung, gegenüber NaturGarten Schweiz auf Verlangen Nachweise zu erbringen. Wenn diese nicht beigebracht werden, erlischt die Selbstdeklaration. Eine Erneuerung ist auch vor Ablauf der drei Jahre erforderlich, wenn sich eine Änderung in der fachlichen Leitung ergibt oder wenn der Betrieb verkauft wird. |
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