Nachhaltige Entwicklung bedeutet, die Bedürfnisse der heutigen Generation in ökologischer, ökonomischer und sozialer Hinsicht zu befriedigen, ohne die Möglichkeiten künftiger Generationen dadurch zu beeinträchtigen.
Die Grundidee der Nachhaltigkeit stammt aus der Forstwirtschaft. Sie ist mehr als 500 Jahre alt und hatte einen simplen, eigennützigen Hintergrund: In Forstordnungen hielten Landesherren fest, dass ihre Untertanen in einem Wald nur soviel Holz schlagen durften, wie nachwachsen kann. Damit sollte sichergestellt werden, dass der Holzbedarf der Untertanen sowie der holzverarbeitenden Gewerbe und Industrien langfristig gedeckt werden konnte. Das sicherte den Landesherrn langfristig Einnahmen, ohne dass sie zusätzliche Ressourcen bereitstellen mussten.
Die älteste wissenschaftlich belegte Forstordnung wurde 1442 im Bistum Speyer erlassen. Eine sächsische Holzordnung von 1560 verwendete für die Ziele die Begriffe «vor- und verbleibende und beharrliche Nutzung erhalten». Eine erstmalige Verwendung der Bezeichnung «Nachhaltigkeit» in deutscher Sprache im Sinne eines langfristig angelegten verantwortungsbewussten Umgangs mit einer Ressource ist bei Hans Carl von Carlowitz 1713 in seinem Werk «Silvicultura oeconomica» nachgewiesen. Carlowitz fragte, «wie eine sothane [solche] Conservation und Anbau des Holzes anzustellen / dass es eine continuirliche beständige und nachhaltende Nutzung gebe / weiln es eine unentbehrliche Sache ist / ohne welche das Land in seinem Esse [Sein] nicht bleiben mag».
1987 veröffentlichte die von den Vereinten Nationen eingesetzte «Weltkommission für Umwelt und Entwicklung» («Brundtland-Kommission» nach der damaligen Vorsitzenden und ehemaligen norwegischen Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland) einen Bericht mit dem Titel «Our Common Future» («Unsere gemeinsame Zukunft»), in dem nachhaltige Entwicklung als Grundprinzip genannt wird, um die Herausforderungen der Zukunft zu bestehen.