klimabezogen
nachhaltig
biodivers
nachhaltig
biodivers
Neben Pflanzen («Neophyten») gibt es auch Tierarten («Neozoen») und Pilze («Neomyceten»), die invasive Eigenschaften aufweisen.
Als Neophyten gelten in Europa Pflanzen, die seit der Entdeckung Amerikas (1492) bei uns absichtlich eingeführt oder versehentlich eingeschleppt wurden – und in der Folge verwildert sind. In der Schweiz gibt es davon rund 750 Arten. Neobiota zeichnen sich durch typische Eigenschaften wie Anpassungsfähigkeit, hohe Fortpflanzungsrate und oft auch eine Assoziation mit Menschen aus, dank denen sie sich in einem neuen Gebiet dauerhaft etablieren können. Während zahlreiche Neobiota keine merklichen negativen Auswirkungen verursachen und die einheimische Flora sogar bereichern (z.B. Rosskastanie oder Kleines Springkraut), geht von vergleichsweise wenigen Arten ein stark negativer Einfluss auf die Biodiversität des neuen Lebensraumes aus. Diese Arten müssen bekämpft werden. Die rechtlichen Grundlagen dafür sind seit 2008 in der revidierten Freisetzungsverordnung FrSV festgehalten. Weitere gesetzliche Grundlagen sind das Umweltschutzgesetz USG, das Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG sowie die Verordnung über Pflanzenschutz PSV. |
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Rechtliche Grundlagen
Freisetzungsverordnung FrSV Umweltschutzgesetz USG Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz NHG Verordnung über Pflanzenschutz PSV Pflanzengesundheitsverordnung PGesV |
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