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Titel
Empfehlungsliste Fachbetriebe Autor/in Redaktion veröffentlicht September 2025 (NaturGarten 02) © NaturGarten Schweiz 2025 |
Die Anregung kam unter anderem von Gemeinden und zwei Kantonen, die Bedarf für eine unabhängige Empfehlungsliste von Fachbetrieben angemeldet haben. NaturGarten Schweiz hat daraufhin entsprechende Kriterien ausgearbeitet. Zentrale Elemente sind der Nachweis, dass Entscheiderinnen und Entscheider über die erforderliche fachliche Expertise verfügen und Mitarbeitende entsprechend geschult werden. Darüber hinaus gibt es fachliche Anforderungen: dass verwendete Pflanzen zum jeweiligen Lebensraum passen und dass sie eine positive Wirkung auf die biologische Vielfalt haben zum Beispiel, oder dass nachhaltige Baumaterialien verwendet werden. Zudem gibt es Anforderungen, die ohnehin für jeden Betrieb eine Selbstverständlichkeit sein sollten: dass Abfälle fachgerecht entsorgt, Arbeitsmittel verantwortungsvoll eingesetzt und Wertstoffe rezykliert werden zum Beispiel.
Betriebe können durch das Ausfüllen einer Selbstdeklaration eine Aufnahme in die Empfehlungsliste beantragen. NaturGarten Schweiz überprüft die Angaben und entscheidet über die Aufnahme. Wichtiger Unterschied zu anderen Labels ist, dass NaturGarten Schweiz Betriebe nicht verpflichtet, ausschliesslich nachhaltige Aufträge anzunehmen. Entscheidend ist, dass die entsprechende fachliche Expertise vorhanden ist und dass der Betrieb selber nachhaltig wirtschaftet. Die dafür vorgegebenen Kriterien sind teilweise strenger als bei anderen Labels und NaturGarten Schweiz besteht auf deren konsequenter Anwendung im betrieblichen Alltag. Es gibt für Betriebe gute Gründe dafür, nicht ausschliesslich rein ökologische Aufträge anzunehmen, weil Ökonomie auch ein Aspekt von Nachhaltigkeit ist. Unternehmerische Handlungsspielräume müssen erhalten bleiben, denn Unternehmer/innen tragen auch die Verantwortung dafür, dass ihre Firma rentabel betrieben wird und Mitarbeitende für ihre Arbeit angemessen entlöhnt werden. Die Selbstdeklaration kostet CHF 100 und ist maximal drei Jahre gültig. Sie endet vorzeitig bei einem Verkauf der Firma sowie bei einem Wechsel der fachlichen Betriebsleitung. Der Fachbetrieb muss NaturGarten Schweiz Nachweise zur Selbstdeklaration zur Verfügung stellen. Wenn diese nicht beigebracht werden, erlischt die Selbstdeklaration ebenfalls. |
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