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Einheitliche Wissensstandards in Ausbildungen sind entscheidend, weil sie Qualität, Vergleichbarkeit und Arbeitsmarktausblick sicherstellen.
1. Sicherstellung von Qualität und Vergleichbarkeit Ein Ziel des erfolgreichen schweizerischen Berufsbildungssystem ist es, dass erfolgreiche Absolvent/innen einer Ausbildung in allen Betrieben und Regionen in zentralen Fachthemen über einheitlich definierte Kenntnisse verfügen. Ist das nicht der Fall, müssen diese mit zusätzlichem Aufwand individuell dokumentiert werden. Dadurch werden Abschlüsse abwertet. 2. Arbeitsmarktorientierung und Mobilität Die Berufsbildung orientiert sich an tatsächlich nachgefragten Qualifikationen und Arbeitsplätzen. Einheitliche Wissensstandards garantieren, dass alle Absolvent/innen die gleichen fachlichen und handlungskompetenzbezogenen Anforderungen erfüllen. Das erleichtert den Übergang in den Arbeitsmarkt und ermöglicht Mobilität zwischen Regionen und Unternehmen. 3. Vorbereitung auf Fach- und Führungsfunktionen Einheitliche Standards stellen sicher, dass Lernende nicht nur für den Einstieg, sondern auch für anspruchsvolle Fach- und Führungsfunktionen vorbereitet sind. Das ist besonders wichtig, da Weiterbildung und lebenslanges Lernen auf einer soliden Basis aufbauen müssen. 4. Rechtliche und organisatorische Klarheit Mindestvorschriften für Allgemeinbildung und fachliche Inhalte sind in der Schweiz gesetzlich verankert. Das schafft Rechtssicherheit für Ausbildungsbetriebe, Schulen und Lernende und unterstützt die Qualitätsentwicklung. 5. Förderung von Lernkompetenz und Selbstständigkeit Einheitliche Standards geben Lernenden eine Orientierung im Lernprozess, was ihre Fähigkeit stärkt, Wissen strukturiert aufzubauen, Lernstrategien zu wählen und eigene Fortschritte zu reflektieren. Sie bilden damit eine wichtige Basis, um persönliche Handlungskompetenzen zu fördern. Fazit: Einheitliche Wissensstandards in Ausbildungen sind eine zentrale Grundlage, um Qualität, Mobilität, Arbeitsmarktausblick und rechtliche Klarheit zu gewährleisten und damit ein massgebliches Fundament einer funktionierenden Berufsbildung. Auch die Gütekriterien des Bundes an das Qualifikationsverfahren beinhalten als wesentlichen Teil Lernbedingungen, die für alle Kandidierenden gleichwertig sind. Damit wird Chancengleichheit sichergestellt. Individuelle Pflanzensortimente, die zudem im Umfang offen sind, erfüllen diesen Anspruch nicht. Die Zunahme von Einsprachen gegen Prüfungsergebnisse ist absehbar. Orientierungshilfe für die Ausgestaltung der Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung des SBFI vom 8. Juli 2016 (Stand am 04.04.2019)
5) Das QV erfüllt Gütekriterien Das QV wird fair umgesetzt und erfüllt die folgenden vier Gütekriterien:
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Verbindlicher Pflanzenlisten in der Berufslehre für Gärtner/innen müssen wieder eingeführt werden Gründe, die gegen die Abschaffung von verbindlichen Pflanzenlisten und damit von einheitlichen Wissensstandards sprechen Wem schadet der Verzicht auf verbindliche Pflanzenlisten? Forderungen |
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