Gründe, die gegen die Abschaffung von Pflanzenlisten sprechen
Gründe, die gegen eine Abschaffung von verbindlichen Pflanzenlisten und damit von einheitlichen Wissensstandards sprechen:
Grundsätzlich gilt: Einheitliche Wissensstandards in Ausbildungen sind entscheidend, weil sie Qualität, Vergleichbarkeit und Arbeitsmarktausblick sicherstellen.
Pflanzenkenntnisse sind das zentrale Alleinstellungsmerkmal der Gärtner/innenbranche. Einer der massgeblichsten Wissensstandards geht durch den Verzicht auf Pflanzenlisten verloren. Das wirkt sich zwangsläufig negativ auf die Qualität der Ausbildung aus.
Um auf vergleichbares Wissen von 400 Pflanzen zu kommen, müssten die Lernenden EFZ ihrem individuellen «Pflanzenwerk» während ihrer dreijährigen Lehre pro Woche zwischen 3 und 4 Pflanzen hinzufügen. Bei einer verkürzten Lehrzeit wären es sogar 6, also mehr als eine pro Arbeits- oder Schultag. Das ist absolut illusorisch. Die Folge ist eine signifikante Reduktion von Fachwissen in einem zentralen Bereich der gärtnerischen Ausbildung.
Die Praxis zeigt, dass die Einträge in den Pflanzenwerken nur zu einem kleinen Teil persönliche Erfahrungen und Erkenntnisse aus dem Umgang mit der entsprechenden Pflanze enthalten. Zum überwiegenden Teil bestehen sie aus Informationen, die gemäss Anleitung aus «Pflanzenbüchern von Produzenten, dem Internet, Wikipedia und Apps wie Japp oder iGarten» entnommen werden sollen. Faktisch handelt es sich dabei um eine zeitintensive Kopierübung, die mit dem Erwerb von Handlungskompetenzen nichts zu tun hat.
Die Abschaffung von Pflanzenlisten erschwert die Koordination mit dem Bildungsauftrag der Berufsschulen. Der Unterricht kann nicht mehr auf einheitlichen Kenntnissen aufgebaut werden. Damit fehlen verlässliche Grundlagen, weil jede und jeder Lernende über individuelle Kenntnisse und ein eigenes «Pflanzensortiment» verfügt.
Das Ziel einer handlungskompetenzbasierten Ausbildung steht in keinem Widerspruch zu verbindlichen Pflanzenlisten. Handlungskompetenzen können Fachwissen nicht ersetzen, sondern sie unterstützen dessen Anwendung.
Die grundsätzlichen Ziele für die berufliche Grundbildung des auf Bundesebene zuständigen Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) geben keinerlei Hinweise für eine Empfehlung oder gar eine Vorgabe, welche die Abschaffung von Pflanzenlisten empfehlen oder gar fordern würde. Anlässlich der letzten Revision der Berufslehre für Florist/innen wurden erstmals verbindliche Pflanzenlisten im August 2024 schweizweit eingeführt.
Die Abschaffung der Pflanzenlisten basiert auf einem grundlegenden Missverständnis über die Funktion von Handlungskompetenzen. Kompetenzen sollen Lernende in die Lage versetzen, individuelle Situationen zu erfassen, zu analysieren und eigenständig Lösungen zu finden. Eine unverzichtbare Basis bildet dabei aber zwingend immer vorhandenes Fachwissen.
Das QV auf der Basis individueller Pflanzenlisten durchzuführen würde bedeuten, dass diese auch Grundlage für die entsprechenden Prüfungen sein müssten. Das würde bedeuten, dass in der achtstündigen Abschlussprüfung (!), die gemäss den «Ausführungsbestimmungen zum Qualifikationsverfahren mit Abschlussprüfung» vom 1. März 2025 zentral durchgeführt werden, zum Beispiel unter Pos. 3 «Bestimmen, Benennen und Verwenden von Pflanzen» auch die individuellen Pflanzensortimente vorhanden sein müssten und im Fachgespräch nur Kenntnisse über Pflanzen vorausgesetzt werden dürfen, welche der bzw. die betreffende Absolvent/in in ihrem Pflanzenwerk dokumentiert hat. In allen anderen Fällen müsste den Absolvent/innen zugestanden werden, Grundlagen vor der Beantwortung von Fragen zu recherchieren.
Online-Recherchen im Rahmen von Prüfungen müssen aus praktischen Gründen zeitlich begrenzt werden. Das führt für die Absolventinnen und Absolventen in einer ohnehin besonderen Situation zu zusätzlichem Stress und zusätzlicher Belastung und erhöht das Risiko von Blackouts. Besonders benachteiligt werden dadurch insbesondere Absolventinnen und Absolventen mit besonderen Bedürfnissen. Enge zeitliche Vorgaben, wie sie in Prüfungen aus naheliegenden Gründen vorgegeben werden müssen, führen zudem dazu, dass bei der Bewertung hauptsächlich die eloquente Darstellung von Rechercheergebnissen über die Bewertung entscheidet, und nicht die inhaltliche Tiefe der Ergebnisse.
In Vorinformationen über die künftige Prüfung wurde von Mitgliedern der verantwortlichen Gremien bereits angedeutet, dass an den Prüfungen aus praktischen Gründen ein Pflanzensortiment vorhanden sein solle, welches allerdings nicht deckungsgleich ist mit den individuellen, auf ihren Pflanzenwerken basierenden Kenntnissen der Absolventinnen und Absolventen. Die Pflanzensortimente für das QV müssen darum mindestens ein halbes Jahr im Voraus bekannt gegeben werden, damit die Lernenden die Chance haben, sich Kenntnisse über die betreffenden Pflanzen anzueignen.
Pflanzensortimente an Prüfungen sind faktisch identisch mit einer abgespeckten Version der bisherigen Pflanzenlisten. Dass die Verantwortlichen Pflanzensortimente am QV ankündigen zeigt, dass ihr Entscheid für die Abschaffung von Pflanzenlisten in der Praxis signifikante Schwächen hat und allein aus praktischen Gründen nicht durchführbar ist.