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Pflanzenlisten sind unverzichtbar Autor/in Felix Werner veröffentlicht Oktober 2026 (NaturGarten 06) © NaturGarten Schweiz 2026 Downloads
Artikel Dokumentation und Argumente Reaktionen Reaktionen aus der Branche Weitere Informationen Gründe, die gegen die Abschaffung von verbindlichen Pflanzenlisten und damit von einheitlichen Wissensstandards sprechen Wem schadet der Verzicht auf verbindliche Pflanzenlisten? Forderungen Bedeutung einheitlicher Wissensstandards in Ausbildungen |
Die Abschaffung von Pflanzenlisten im Rahmen der Reform der Grundbildung 2024 für angehende Gärtner/innen ist ein fatales Signal. Pflanzenkenntnisse sind das zentrale Alleinstellungsmerkmal der Gartenbranche. Darum ist es fahrlässig, sie zu beschneiden. Die im Rahmen der Reform propagierte Förderung von Handlungskompetenzen unterstützt die praktische Anwendung von Fachwissen, kann sie aber nicht ersetzen.
Dass der Verzicht auf Wissensstandards in eine Sackgasse führt, macht ein einfaches Beispiel deutlich: Es würde niemandem einfallen, Fachwissen über das Abstecken und Nivellieren, über geltende SIA-Normen oder über Arbeitssicherheit durch die Vermittlung von Handlungskompetenzen zu ersetzen. Das sollte man auch bei Pflanzenkenntnissen nicht tun. Es gibt aber noch eine ganze Reihe zusätzlicher Gründe, die für verbindliche Pflanzenlisten sprechen:
Ohne Fachwissen nützen Handlungskompetenzen nichts Die Abschaffung der Pflanzenlisten basiert auf einem grundlegenden Missverständnis über die Funktion von Handlungskompetenzen. Kompetenzen versetzen Lernende in die Lage, individuelle Situationen zu erfassen, zu analysieren und eigenständig Lösungen zu finden. Eine unverzichtbare Basis dafür bildet immer vorhandenes Fachwissen. Das Ziel einer handlungskompetenzbasierten Ausbildung steht in keinem Widerspruch zu unseren Forderungen. Auch der Bund formuliert einheitliche Wissensstandards in seinen Gütekriterien als wichtige Grundlage unseres erfolgreichen dualen Bildungssystems. Es gilt der Grundsatz: Handlungskompetenzen können Fachwissen nicht ersetzen, sondern sie unterstützen dessen Anwendung. Weder vermitteltes Fachwissen noch die Förderung von Handlungskompetenzen garantieren nach der Lehre einen erfolgreichen Start in den Berufsalltag. Entscheidend dafür sind neben Fachwissen und Kompetenzen immer individuelle Fähigkeiten, das Interesse am Beruf und die Bereitschaft zu persönlichem Engagement. Allerdings bleibt fundiertes Fachwissen auch künftig eine Grundlage, die während einer Berufslehre von Ausbildungsbetrieben, den Berufsschulen und in Überbetrieblichen Kursen vermittelt werden muss. Fachwissen unterscheidet Fachpersonen von Laien und rechtfertigt die Verrechnung von Regielöhnen. Über Kompetenzen, sich Wissen durch Online-Recherchen im Einzelfall anzueignen, verfügen viele Laien genauso. Keine Änderung der Bildungsverordnung erforderlich Für die Wiedereinführung von Pflanzenlisten muss nicht einmal die Bildungsverordnung geändert werden. Es ist jederzeit möglich, wieder Pflanzenlisten zu verwenden. Verschiedene Berufsschulen, Regionalorganisationen und Ausbildungsbetriebe haben bereits reagiert und setzen eigene Pflanzenlisten ein. Der Nachteil: Damit gehen Standards verloren. Darum ist die Wiedereinführung einheitlicher Listen, mindestens pro Schul- und Prüfungsstandort, für die Branche wichtig. Die Reaktionen auf die Veröffentlichung unserer Dokumentation ist auf ein unerwartet grosses und positives Echo gestossen. Wir bleiben dran! |
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