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Wie erfolgt die Aufnahme ins Verzeichnis naturnaher Garten- und Landschaftsbaubetriebe?
Die Aufnahme in das Verzeichnis erfolgt auf der Basis einer Selbstdeklaration, mit welcher Betriebe bestätigen, über die entsprechende Expertise zu verfügen und ihren Betrieb auf der Basis nachhaltiger, klimabezogener und biodiverser Grundsätze zu führen. Die massgebenden Kriterien sind in der Selbstdeklaration festgehalten. Wie lange ist die Selbstdeklaration gültig? Die Selbstdeklaration ist maximal drei Jahre gültig. Sie wird vorzeitig unwirksam, wenn der Betrieb verkauft wird, bei einem Wechsel der fachlichen Betriebsleitung oder wenn gegenüber NaturGarten Schweiz auf Verlangen keine entsprechenden Nachweise zur Verfügung gestellt werden. Was kostet die Aufnahme in das Verzeichnis naturnaher Garten- und Landschaftsbaubetriebe? Die Kosten für die Aufnahme in das Verzeichnis naturnaher Garten- und Landschaftsbaubetriebe und das Handling belaufen sich auf CHF 100.- für eine dreijährige Laufzeit. Wenn die Selbstdeklaration vorzeitig unwirksam wird, besteht kein Anspruch auf eine anteilige Rückerstattung des Betrags. Was umfasst die Nachhaltigkeitsbewertung? Das Nachhaltigkeitsbewertung umfasst 13 Kriterien und gibt Aufschluss darüber, inwiefern ein Garten Ansprüche an die Nachhaltigkeit erfüllt. So müssen, um als nachhaltig zu gelten, zum Beispiel mindestens 75% der Flächen von Sitzplätzen und Wegen unversiegelt sein und Zäune müssen aus nachhaltigen Baustoffen bestehen, begrünt und für Kleintiere durchlässig sein. Die Nachhaltigkeitsbewertung kann Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden, um aufzuzeigen, welche weiteren Aufwertungen möglich sind. Warum verlangt NaturGarten Schweiz nicht, dass ein Betrieb ausschliesslich nachhaltige Aufträge annimmt und ausführt? Entscheidend ist, dass die entsprechende Expertise vorhanden ist und dass der Betrieb selber möglichst nachhaltig geführt wird. Dazu gehört zum Beispiel, dass Arbeitsmittel umwelt- und ressourcenschonend eingesetzt, Abfälle fachgerecht entsorgt und Wertstoffe konsequent rezykliert werden. Ob ein Betrieb sich dafür entscheidet, nur bestimmte Aufträge anzunehmen, muss ihm überlassen bleiben, denn Ökonomie ist neben Ökologie ein weiteres Charakteristikum von Nachhaltigkeit und die Leitung eines Betriebs beinhaltet die Verantwortung dafür, dass er wirtschaftlich rentabel geführt wird. Warum überwacht NaturGarten Schweiz die Einhaltung der Kriterien nicht strenger? Ein massgebliches Kriterium für die Aufnahme in die Liste von Fachbetrieben ist die nachgewiesene Qualifikation von Entscheider/innen. Diese beinhaltet die Kompetenz, die erworbene Expertise auch verantwortungsvoll anzuwenden. Wir halten grundsätzliches Misstrauen für nicht angebracht. Eine verdachtsunabhängige Überprüfung würde die unternehmerische Integrität in Frage stellen und einen beträchtlichen und für die Firmen teuren zusätzlichen administrativen Aufwand verursachen. Bei einem Verdacht auf Missachtung von Regeln überprüft NaturGarten Schweiz den Sachverhalt. Sollte sich ein Verdacht bestätigen, wird die betreffende Firma aus der Liste der Fachbetriebe entfernt. |
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