Wir verzichten auf den Einsatz von Pestiziden sowie von chemischen Dünge- und Reinigungsmitteln. Herbizide verwenden wir nur wenn erforderlich und nur zur fachgerechten Einzelstockbekämpfung.
Arbeitsmittel setzen wir umwelt- und ressourcenschonend ein.
Abfälle werden fachgerecht entsorgt.
Wertstoffe werden im Garten belassen oder rezykliert.
Bei der Planung sowie dem Bau und dem Unterhalt von Gärten halten wir alle gesetzlichen Vorgaben (GAV, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Entsorgung etc.) ein und achten darauf, dass alle erforderlichen Bewilligungen vorhanden sind.
Bei allen Aufträgen mit einem Wert von mehr als CHF 10'000.- erstellen wir eine Nachhaltigkeitsbewertung, die unseren Kundinnen und Kunden ausgehändigt werden kann.
Diese Selbstdeklaration ist maximal drei Jahre gültig. Sie endet vorzeitig bei einem Verkauf der Firma sowie bei einem Wechsel der fachlichen Betriebsleitung. Der Fachbetrieb stellt NaturGarten Schweiz auf Verlangen Nachweise zur Selbstdeklaration zur Verfügung. Wenn diese nicht beigebracht werden, erlischt die Selbstdeklaration ebenfalls.