Wir setzen ausschliesslich Dünger und Pflanzenschutzmittel der FiBL-Betriebsmittelliste ein. Ausgenommen ist die Pflege von Hochleistungsrasen, sofern erforderlich. Herbizide verwenden wir nur wenn erforderlich und nur zur fachgerechten Einzelstockbekämpfung.
Wir verzichten auf die Verwendung von gentechnisch veränderten Organismen und Produkten.
Arbeitsmittel setzen wir umwelt- und ressourcenschonend ein.
Abfälle entsorgen wir fachgerecht.
Wertstoffe werden im Garten belassen oder rezykliert.
Bei der Planung sowie dem Bau und dem Unterhalt von Gärten halten wir alle gesetzlichen Vorgaben (GAV, Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz, Lärmschutz, Entsorgung etc.) ein und achten darauf, dass alle erforderlichen Bewilligungen vorhanden sind.
Diese Selbstdeklaration ist maximal drei Jahre gültig. Sie endet vorzeitig bei einem Verkauf der Firma sowie bei einem Wechsel der fachlichen Betriebsleitung. Der Fachbetrieb stellt NaturGarten Schweiz auf Verlangen Nachweise zur Selbstdeklaration zur Verfügung. Wenn diese nicht beigebracht werden, erlischt die Selbstdeklaration ebenfalls.
Stand 06/2025; Änderungen und Ergänzungen sind vorbehalten