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Titel
Wozu braucht es Gärtner/innen? Autor/in Felix Werner veröffentlicht März 2026 (NaturGarten 04) © NaturGarten Schweiz 2026 |
Für die Zukunft der Branche ist diese Frage entscheidend. Die Antwort liegt in umfassenden Pflanzenkenntnissen. Sie sind und bleiben die zentrale Fachkompetenz der Grünen Branche.
Fachwissen ist Voraussetzung für Handlungskompetenz Das überarbeitete Reglement, nach dem seit 2024 angehende Gärtner/innen ausgebildet werden, setzt auf Handlungskompetenzen. Die Liste von Pflanzen, welche die Lernenden bisher kennen mussten, wurde abgeschafft und durch ein während der Lehre individuell zu erstellendes «Pflanzenwerk» ersetzt. Handlungskompetenz ist die Fähigkeit, in bestimmten Situationen zielgerichtet und reflektiert zu handeln, also vorhandenes Fachwissen in der Praxis nutzbringend anzuwenden. Unverzichtbare Grundlage bleibt dabei aber immer das Wissen. Fachwissen erwarten nicht nur Kundinnen und Kunden. Auch für Betriebe ist es bei Neuanstellungen von Mitarbeitenden wichtig zu wissen, auf welche gesicherten Kenntnisse von potenziellen neuen Mitarbeitenden sie zählen können: dass sie die Regeln der Arbeitssicherheit kennen, über geprüfte Kenntnisse im Umgang mit Maschinen verfügen und eben auch über adäquate Pflanzenkenntnisse. Wenn Pflanzenkenntnisse vor einer Anstellung künftig individuell überprüft werden müssen, bedeutet das für die Betriebe einen nicht unerheblichen Zusatzaufwand. Handlungskompetenz ersetzt Fachwissen nicht Wo kein Fachwissen definiert ist, laufen auch Handlungskompetenzen ins Leere. Ein Beispiel macht das deutlich: Handlungskompetenzen, über die Pilotinnen und Piloten verfügen müssen sind unter anderem technisches Verständnis, analytisches und kreatives Denken, Kommunikationsfähigkeiten und emotionale Stabilität. Auch wenn jemand über all diese Fähigkeiten verfügt, würde sich trotzdem niemand in ein Flugzeug setzen, wenn nicht sichergestellt wäre, dass Pilotinnen und Piloten darüber hinaus über das nötige Fachwissen für sicheres Fliegen verfügen und wissen, wie sie in jeder erdenklichen Situation richtig reagieren müssen. Das sind Fachkenntnisse, die sie im Rahmen ihrer Ausbildung erlernen. Auch wenn das Anvertrauen eines Gartens an eine Fachperson weniger vitale Risiken bedeutet als das Fliegen mit einem handlungskompetenten Piloten ohne Fachwissen: Das Grundprinzip bleibt das gleiche. Fachwissen und Handlungskompetenz in der Ausbildung Die Vernachlässigung von einheitlich definierten Pflanzenkenntnissen ist ein Schwachpunkt der neuen Ausbildung. Wer Grundlagen im Anwendungsfall zuerst googeln muss, dessen Handlungskompetenz beschränkt sich auf die entsprechenden Recherchetechniken. Es ist für die Branche existenziell wichtig, Pflanzenerkenntnisse von Gärtnerinnen und Gärtner zu erhalten und zu stärken. Verbindliche Pflanzenlisten für Lernende sind darum unverzichtbar! Wie werden Handlungskompetenzen geprüft? In Informationen zur neuen Ausbildung ist nachzulesen, dass das individuelle Pflanzenwerk von Lernenden Pflanzen umfassen soll, die sich im «betriebsspezifischen Sortiment» befinden und «mit denen Lernende während ihrer praktischen Ausbildung und Arbeit auf den Baustellen und in den Kundengärten in Berührung kommen». Nicht dazu passt, dass es an der Abschlussprüfung dann doch wieder ein vorgegebenes Pflanzensortiment geben soll, mit dem gearbeitet werden muss – und das notabene Pflanzen umfassen wird, welche Kandidatinnen und Kandidaten nicht kennen und mit denen sie noch nie gearbeitet haben, weil sie sich ja auf ihr individuelles Pflanzenwerk fokussieren haben. Handlungskompetenzen zu prüfen ist anspruchsvoll. Es erfordert eine adäquate Prüfungsanlage und eine individuelle Bewertung. Bezüglich Pflanzenkenntnissen bedeutet das, dass den Kandidatinnen und Kandidaten zum Beispiel eine bestimmte Gartensituation (Lebens-raum, Exposition etc.) vorgegeben werden müsste und dass sie davon ausgehend und auf der Basis ihrer individuellen Pflanzenkenntnisse eine bestimmte Aufgabe (z.B. eine Neubepflanzung) ausführen müssten. Die Prüfung von Handlungskompetenzen ist bedeutend aufwändiger als reine Wissensabfragen und für Expertinnen und Experten mit deutlich mehr Aufwand verbunden. Aber wenn man sich für diesen Weg entscheidet, dann bitte konsequent. Es kann nicht sein, dass Lernenden und Ausbildungsbetrieben drei Jahre lang vorgeschrieben wird, individuelle Kenntnisse zu erarbeiten und zu dokumentieren und dann an einer Prüfung plötzlich doch wieder ein Pflanzensortiment vorgegeben wird. In jedem Fall müssen Lernende und Ausbildungsbetriebe Anspruch darauf haben, dass an der Prüfung vorgegebene Pflanzen nicht erst während der Prüfungsvorbereitung bekannt gegeben werden sondern so frühzeitig, dass sie den Umgang mit diesen Pflanzen im Jahresverlauf kennen lernen können, also mindestens ein Jahr im Voraus. Und das führt direkt wieder zu Pflanzenlisten. Wozu braucht es künftig Gärtner/innen? Laien können ohne fachliche Unterstützung problemlos geeignete Pflanzen für einen bestimmen Standort finden. Vertieftes Wissen über ein breites Pflanzensortiment und dessen Pflege sind das wichtigste Alleinstellungsmerk-mal, welches die Branche bieten kann. Dafür braucht es auch künftig Gärtner/innen. Die Voraussetzungen dafür müssen auch künftig in der Grundausbildung geschaffen werden. |
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