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Sozialpartnerschaft: Reformen sind nötig Autor/in Redaktion veröffentlicht März 2026 (NaturGarten 04) © NaturGarten Schweiz 2026 |
Sozialpartnerschaften basieren auf dem Grundsatz der Parität. Das gewährleistet faire Kompromisse, weil bei Verhandlungen und in Kommissionen beide Seiten die gleiche Anzahl an Sitzen und Stimmen haben und darum keine Seite der anderen Lösungen aufzwingen kann. Voraussetzung für funktionierende Sozialpartnerschaften ist die Bereitschaft, die jeweils andere Seite als gleich-wertigen Partner zu akzeptieren und seine Position zu verstehen, was nicht gleichbedeutend damit ist, ihr uneingeschränkt zuzustimmen. Die Zusammenarbeit funktioniert nicht, wenn sie – von welcher Seite auch immer – mit einer «Herr im Haus-Attitüde» angegangen wird.
Gesamtarbeitsverträge (GAV) bilden die Grundlage von Sozialpartnerschaften. Sie enthalten die ausgehandelten kollektiven Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden einer Branche. In immer mehr Branchen wird erkannt, dass GAV darüber hinaus die Attraktivität einer Branche massgeblich beeinflussen und damit ein wirksames Instrument gegen drohenden Fachkräftemangel sein können. Das gelingt, wenn man sich in Verhandlungen nicht hauptsächlich an Lohnfragen festbeisst, zumal es bei Löhnen aus wirtschaftlichen Gründen meistens nur einen eingeschränkten Handlungsspielraum gibt. Es geht darum, kreative Ideen für attraktive Arbeitsbedingungen zu entwickeln, von denen beide Seiten profitieren. Neue Arbeitszeitmodelle oder Weiterbildungsinitiativen zum Beispiel. Das funktioniert nur, wenn die Sozialpartner wertschätzend zusammenarbeiten. Parität ist kein Wunschkonzert In der Deutschschweizer Gartenbranche wird seit Jahren darüber diskutiert, wen man als Verhandlungspartner auf der Arbeitnehmerseite akzeptieren soll. Dabei ist die Frage einfach zu beantworten: Am Tisch müssen die Organisationen sitzen, die durch die Zahl ihrer Mitglieder dazu legitimiert sind. Wer für sich in Anspruch nimmt, darüber zu bestimmen, mit wem er verhandeln will, hat den Grundsatz von Sozialpartnerschaft nicht verstanden. Der Versuch, nicht genehme Organisationen auszu-schliessen, verhindert nachhaltige und dauerhafte Lösungen. Sozialpartnerschaftliche Baustellen Es gibt in der Gartenbranche noch mindestens zwei weitere Baustellen, bei denen namentlich die Arbeitgeberseite von Fortschritten profitieren könnte. In der Schweizer Gartenbranche gibt es derzeit acht verschiedene GAV. Das führt für Firmen, die in den Geltungsbereichen verschiedener Verträge tätig sind, zu zusätzlichem Aufwand, weil jeweils unterschiedliche Regeln beachtet werden müssen. Eine Vereinheitlichung, zumindest innerhalb der Sprachregionen, würde zu einer Reduktion des administrativen Aufwandes führen. Die zweite Baustelle betrifft die Frage, für wen die GAV gelten. Stossend ist, wenn branchenfremde Konkurrenz und ausländische Marktteilnehmende von einer Nichtunterstellung profitieren und auch keine Vollzugskosten bezahlen. Darum liegt es im Interesse der Branche, dass GAV allgemeinverbindlich sind und für alle Marktteil-nehmenden gelten Position von NaturGarten Schweiz NaturGarten Schweiz ist als neu gegründeter Verband mit einer noch überschaubaren Mitgliederzahl derzeit noch kein Sozialpartner. Das respektieren wir. Trotzdem kümmern wir uns um sozialpartnerschaftliche Fragen, weil wir regelmässig Anfragen dazu erhalten und weil die Sozialpartnerschaft zur Wettbewerbsfähigkeit und zum nachhaltigen Erfolg einer Branche beiträgt. Ein gutes sozialpartnerschaftliches Einvernehmen und fortschritt-liche GAV wirken sich positiv auf das Image und die Attraktivität einer Branche aus. Sie sind ein Vorteil beim Werben um neue Mitarbeitende und verringern das Risiko der Abwanderung guter Fachkräfte. Dafür setzen wir uns ein. |
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