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Ab dem 1. Januar 2027 können Pflanzenschutzmittel für berufliche und gewerbliche Zwecke nur noch bezogen werden, wenn eine gültige Fachbewilligung (FaBe) vorliegt. Diese muss im entsprechenden elektronischen Register des Bundes hinterlegt sein.
Es gibt 4 unterschiedliche FaBe. Diejenige für den Gartenbau gilt für alle zugelassenen Pflanzenschutzmittel, jedoch nicht für deren Anwendung im Landwirtschaftsraum. Wer über eine FaBe nach altem Recht verfügt oder über einen Ausbildungsabschluss zum bzw. zur Gärtner/in EFZ verfügt, kann die bisherige Berechtigung bis zum 30. Juni 2026 ohne Kurs oder Prüfung in das neue Register übertragen lassen. Wer den Umtausch verpasst, muss eine neue Fachbewilligung erwerben und dafür eine Prüfung ablegen. Die neue FaBe ist fünf Jahre gültig. Wer seine bisherige FaBe vor 2000 erhalten hat, muss sie bis Ende 2029 erneuern, wer sie nach 2000 erhalten hat, muss sie bis Ende 2031 erneuern. Wird die FaBe nicht vor Ablauf verlängert, verliert sie automatisch ihre Gültigkeit! Die digitale FaBe ist für iOS und Android verfügbar und kann im App Store oder auf Google Play herunterladen werden. Mit der App kann jederzeit auf die digitale FaBe PSM zugegriffen werden. |
Weitere Informationen
Offizielle Informationen des Bundes Sich eintragen ins FaBe-PSM Register (bis spätestens 30. Juni 2026!) Digitale FaBe
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