Cookie-Banner
|
Für wen gilt die Kautionspflicht?
Die Kautionspflicht gilt für alle in den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt und Tessin ansässigen Betriebe, die im Geltungsbereich des jeweiligen GAV liegen sowie für ausländische Unternehmen, die Mitarbeitende in diese Kantone entsenden, um gärtnerische Arbeiten ausführen. Nicht kautionspflichtig sind Schweizer Betriebe aus den übrigen Kantonen, wenn sie kurzzeitig Arbeiten in den Kantonen BL, BS oder TI ausführen. Ab wann gilt die Kautionspflicht? Die Kautionspflicht gilt ab dem 1. November 2025. Aufgrund von administrativen Verzögerungen bei der Paritätischen Regionalkommission gilt sie für Nichtverbandsmitglieder erst ab dem 1. Februar 2026. Wann muss die Kaution geleistet werden? Die Kaution muss vor Beginn der Arbeitsaufnahme geleistet werden. Was deckt die Kaution ab? Die Kaution darf ausschliesslich zur Deckung von allfälligen Ansprüchen der Paritätischen Kommission, also Kontroll-/Verfahrenskosten, Konventionalstrafen sowie Vollzugs- und Weiterbildungskostenbeiträgen verwendet werden. Sie darf nicht für allfällige Lohnnachzahlungen oder anderweitigen Arbeitnehmern vorenthaltene geldwerte Leistungen verwendet werden. Wie hoch ist die Kaution? Die Höhe wurde von den Sozialpartnern festgelegt. Sie beläuft sich auf maximal CHF 20'000. Die Höhe richtet sich nach dem Gesamtwert der Aufträge, die im Geltungsbereich ausgeführt werden. Wird eine Kaution von weniger als CHF 20'000 hinterlegt, muss der Auftragswert bei jedem Einsatz im Geltungsbereich unaufgefordert der Paritätischen Kommission gemeldet und belegt werden. Eine Unterdeckung kann eine Busse zur Folge haben. Wie kann die Kaution geleistet werden? Die Kaution kann entweder in Bar oder in Form einer Kautionsgarantie hinterlegt werden. NaturGarten Schweiz übernimmt die Kautionsgarantie für seine Mitglieder. Die Kosten sind im Mitgliederbeitrag enthalten. Wer ist für die Kautionsverwaltung und Kontrollen im Geltungsbereich des GAV zuständig? Für den Vollzug des GAV ist die Paritätische Regionalkommission Gärtner BS/BL zuständig. Mit der Kautionsverwaltung hat sie die Zentrale Kautions-Verwaltungsstelle Schweiz (ZVKS) beauftragt. Wichtig zu wissen Eine Kautionsgarantie entbindet eine fehlbare Firma nicht davon, ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen. Sie dient lediglich dazu, diese sicherzustellen, weil eine nachträgliche Einforderung für die PRK unter Umständen sehr aufwändig oder nicht möglich wäre. Wie erhalte ich eine Kautionsgarantie von NaturGarten Schweiz? Mitglieder können bei NaturGarten Schweiz eine Kautionsgarantie bestellen. Diese wird von uns direkt an die Paritätische Kommission geschickt. Die auf dieser Webseite publizierten Angaben dienen zu deiner Information. Der Inhalt ist nicht rechtsverbindlich. Für die Beurteilung von Einzelfällen sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen bzw. die entsprechenden gesamtarbeitsvertraglichen Bestimmungen massgebend.
|
Weitere Informationen
ZVKS Merkblatt Kautionen Weitere Informationen Für alle die GAV betreffenden Fragen sind die jeweiligen Paritätischen Kommissionen zuständig. |
|
© 2026 NaturGarten Schweiz
|