Für die Teilnahme an den meisten Submissionen im öffentlichen Beschaffungswesen und vereinzelt auch bei privaten Ausschreibungen werden von den Auftraggebenden GAV-Bestätigungen verlangt. Für die Ausstellung dieser Bestätigungen ist die jeweils zuständige Paritätische Kommission zuständig. Sie bestätigt mit dem Dokument, dass die offerierende Firma alle Bestimmungen des GAV einhält, dem sie unterstellt ist.
Deutschschweiz (ausser Kantone BL, BS, FR, NE, JU sowie Berner Jura)
Paritätische Kommission des GAV für die Grüne Branche c/o JardinSuisse Bahnhofstrasse 94 5000 Aarau 044 388 53 00 pk@jardinsuisse.ch